Das Engagement der AFEPP für die Weiterentwicklung der Branche
Die AFEPP und die Dienststelle für Berufsbildung (SFP) bieten neben der dualen Ausbildung verschiedene berufliche Weiterbildungskurse an. Darüber hinaus werden in aktiver Zusammenarbeit mit unseren Partnern und unserem Dachverband (FREPP) verschiedene Weiterbildungskurse und eine modulare Hochschulausbildung organisiert, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen der Fachkräfte im Ausbaugewerbe zu gewährleisten.
Angebot im Bereich der Hochschulbildung
Nach Abschluss der beruflichen Grundausbildung fördert und berät die AFEPP die Fachkräfte hinsichtlich weiterführender Studiengänge, die zum Erwerb hochqualifizierter eidgenössischer Abschlüsse führen:
- Zertifikat als Bauleiter im Maler- oder Stuckateurhandwerk
- Eidgenössisches Fachausweis als Vorarbeiter im Maler- oder Stuckateurhandwerk
- Meisterbrief als Maler oder Gipser
Alle Besonderheiten der Module werden in Zusammenarbeit mit unserem Dachverband zentralisiert.
Verwaltung der paritätisch finanzierten Weiterbildungszuschüsse
Kantonale paritätische Förderung
Die paritätischen Fonds des Freiburger Ausbaugewerbes gewähren Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung an Arbeitnehmer, die ihre Beiträge zu den Durchführungs- und Weiterbildungskosten entrichten. Das erforderliche Formular ist bei unserem Sekretariat erhältlich.
Rechtlicher Rahmen: Förderanträge müssen gemäß der offiziellen Regelung für paritätisch finanzierte Fonds unbedingt innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses oder Moduls eingereicht werden.
Bundeszuschuss
Für Teilnehmer an Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen steht ebenfalls eine finanzielle Unterstützung des Bundes zur Verfügung. Die vollständigen Richtlinien werden über das FREPP-Portal bereitgestellt.
Arbeitssicherheit (PERCO- und EDEX-Kurse)
Gemäß dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit. Jedes Unternehmen muss zwingend eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (PERCO) in seinem Personalbestand haben.
Die AFEPP wirbt aktiv für die von der FREPP organisierten PERCO-Schulungen sowie für die EDEX-Auffrischungskurse, die alle fünf Jahre absolviert werden müssen, um die Gültigkeit der Zertifizierungen aufrechtzuerhalten.