Der FMGV und das Amt für Berufsbildung (BBA) bieten neben der dualen Ausbildung verschiedene berufliche Fortbildungskurse an. In aktiver Zusammenarbeit mit unseren Partnern und unserer Dachorganisation (FREPP) werden auch verschiedene Fortbildungskurse und eine modulare höhere Ausbildung organisiert.
Die FMGV AUSBILDUNG organisiert überbetriebliche Kurse für Lehrlinge.
Die Ausbildung zum Maler und Gipser beginnt in der Regel mit einer Lehre in einem Betrieb.
Weitere Ausbildungen:
Die überbetrieblichen Kurse für die beiden letztgenannten Berufe werden im Kanton Freiburg nicht angeboten.
Jean-Pierre Häusler
Axel Perseghini
Möchten Sie das konkrete Umfeld des Berufs Maler/Gipser näher kennenlernen? Dann melden Sie sich umgehend auf der Website von Fristages an. Sie können auf diese Weise direkt in einem Unternehmen in das Berufsuniversum eintauchen und den Alltag und die Berufspraxis kennenlernen.
Sie suchen eine Lehrstelle in den Berufen Maler/Gipser? Dann melden Sie sich beim Job Dating an. Dort können Sie einen ersten Kontakt mit Ausbildungsbetrieben knüpfen, die auf der Suche nach Lehrlingen sind.
Nach Abschluss der Grundausbildung ist möglich, eine höhere Berufsausbildung zu absolvieren. Folgende Abschlüsse sind möglich:
Weiterführende Infos finden Sie auf der Website unserer Dachorganisation.
Die paritätischen Fonds für das Freiburger Ausbaugewerbe vergeben an Arbeitnehmer Subventionen für die berufliche Weiterbildung und übernehmen die Kosten und Spesen für die berufliche Weiterbildung. Füllen Sie zu diesem Zweck das unten verlinkte Formular aus und schicken Sie es uns zurück.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Subventionsgesuche innert 60 Tagen nach Abschluss des besuchten Kurses/Moduls an uns gerichtet werden müssen. Sie finden sämtliche benötigten Informationen im Reglement der paritätischen Fonds.
Personen, die Kurse besuchen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, können eine finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von FREPP.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) legen fest, dass der Arbeitgeber gesetzlich für die Sicherheit in seinem Unternehmen verantwortlich zeichnet. Er muss eine Person im Betrieb haben, die einen KOPAS-Kurs absolviert hat (KOPAS = Kontaktperson für Arbeitssicherheit). Die FREPP organisiert den KOPAS-Kurs, der alle 5 Jahre durch einen EDEX-Kurs ergänzt werden muss.
AFEPP
c/o Union Patronale du Canton de Fribourg
Rue de l’Hôpital 15
Case postale 592
1701 Fribourg
026 350 33 00
secretariat@afepp.ch