AUSBILDUNG

Der FMGV und das Amt für Berufsbildung (BBA) bieten neben der dualen Ausbildung verschiedene berufliche Fortbildungskurse an. In aktiver Zusammenarbeit mit unseren Partnern und unserer Dachorganisation (FREPP) werden auch verschiedene Fortbildungskurse und eine modulare höhere Ausbildung organisiert.

GRUNDAUSBILDUNG

Die FMGV AUSBILDUNG organisiert überbetriebliche Kurse für Lehrlinge.

Die Ausbildung zum Maler und Gipser beginnt in der Regel mit einer Lehre in einem Betrieb.

  • Maler/in EFZ, Ausbildung 3 Jahre
  • Malerpraktiker/in EBA, Ausbildung 2 Jahre


Weitere Ausbildungen:

  • Gipser/in-Trockenbauer/in, Ausbildung 3 Jahre
  • Gipserpraktiker/in EBA, Ausbildung 2 Jahre

Die überbetrieblichen Kurse für die beiden letztgenannten Berufe werden im Kanton Freiburg nicht angeboten.

Unsere Lehrer

Jean-Pierre Häusler

Axel Perseghini

Unsere Werkstätten

Atelier des peintres, Pôle 7, 1791 Courtaman

AUF DER SUCHE NACH EINEM PRAKTIKUMSPLATZ

Möchten Sie das konkrete Umfeld des Berufs Maler/Gipser näher kennenlernen? Dann melden Sie sich umgehend auf der Website von Fristages an. Sie können auf diese Weise direkt in einem Unternehmen in das Berufsuniversum eintauchen und den Alltag und die Berufspraxis kennenlernen.

AUF DER SUCHE NACH EINER LEHRSTELLE

Sie suchen eine Lehrstelle in den Berufen Maler/Gipser? Dann melden Sie sich beim Job Dating an. Dort können Sie einen ersten Kontakt mit Ausbildungsbetrieben knüpfen, die auf der Suche nach Lehrlingen sind.

HÖHERE AUSBILDUNG

Nach Abschluss der Grundausbildung ist möglich, eine höhere Berufsausbildung zu absolvieren. Folgende Abschlüsse sind möglich:

  • Baustellenleiter Maler oder Gipser
  • Berufsprüfung Polier Maler oder Gipser
  • Maler- oder Gipsermeisterdiplom

 

Weiterführende Infos finden Sie auf der Website unserer Dachorganisation.

PARITÄTISCHE SUBVENTIONEN FÜR DIE BERUFLICHE WEITERBILDUNG

PARITÄTISCHE SUBVENTION

Die paritätischen Fonds für das Freiburger Ausbaugewerbe vergeben an Arbeitnehmer Subventionen für die berufliche Weiterbildung und übernehmen die Kosten und Spesen für die berufliche Weiterbildung. Füllen Sie zu diesem Zweck das unten verlinkte Formular aus und schicken Sie es uns zurück.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Subventionsgesuche innert 60 Tagen nach Abschluss des besuchten Kurses/Moduls an uns gerichtet werden müssen. Sie finden sämtliche benötigten Informationen im Reglement der paritätischen Fonds.

BUNDESSUBVENTION

Personen, die Kurse besuchen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, können eine finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von FREPP.

SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ (KOPAS- UND EDEX-KURSE)

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) legen fest, dass der Arbeitgeber gesetzlich für die Sicherheit in seinem Unternehmen verantwortlich zeichnet. Er muss eine Person im Betrieb haben, die einen KOPAS-Kurs absolviert hat (KOPAS = Kontaktperson für Arbeitssicherheit). Die FREPP organisiert den KOPAS-Kurs, der alle 5 Jahre durch einen EDEX-Kurs ergänzt werden muss.

AFEPP 
c/o Freiburger Arbeitgeberverband
Rue de l’Hôpital 15
Postfach 592
1701 Freiburg

026 350 33 00
secretariat@afepp.ch