Rechte und Pflichten

Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes Westschweiz (GAV-SOR)

Als Arbeitgeber unterliegen Sie den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags für den Westschweizer Ausbaugewerbe-Zweig (SOR). Dieser Vertrag regelt verbindlich die Arbeitsbedingungen, die Mindestlöhne sowie die Arbeitszeiten im Bereich des Stuckateur- und Malergewerbes.

Kollektivvertrag für die vorzeitige Pensionierung (KVP-SOR)

Die Vereinbarung zur Einführung einer Vorruhestandsregelung (KVP-SOR) ermöglicht den Beschäftigten der Branche einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Hier finden Sie die Meldepflichten für Unternehmen sowie die geltenden Beitragssätze.

Informationssystem Allianz Bau (ISAB)

Das ISAB-System zentralisiert die Bescheinigungen über die Einhaltung des Tarifvertrags. Für Unternehmer ist diese Plattform unverzichtbar, um die Einhaltung der Tarifverträge nachzuweisen und die «ISAB-Karte» zu erhalten, die häufig bei öffentlichen Ausschreibungen verlangt wird.

Paritätische Bauaufsicht (ICF / INS-FR)

Die paritätische Bauaufsicht sorgt im Kanton Freiburg für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Nutzen Sie die offizielle Plattform für Ihre Baustellenmeldungen und um die Konformität Ihrer Tätigkeiten vor Ort zu gewährleisten.

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Das SECO ist die für die Regulierung des Arbeitsmarktes zuständige Bundesbehörde. Auf seiner offiziellen Website finden Sie alle Informationen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE) auf nationaler Ebene.